Zum Hauptinhalt springen

Archivierte Nachrichten und Beiträge

Deutscher Pass kann aberkannt werden

AlleDeutschlandInfothekRecht

Mit dem Änderungsgesetz wird eine neue Verlustregelung in das Staatsangehörigkeitsgesetz eingeführt. Danach verlieren Deutsche mit Doppelpass, die sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligen, die deutsche Staatsangehörigkeit. Das Gesetz ist am 9. August 2019 in Kraft getreten.

Nach Ansicht der Bundesregierung zeigt jemand, der sich ins Ausland begibt und sich dort an Kampfhandlungen für eine terroristische Vereinigung konkret beteiligt, dass er sich von Deutschland und seinen grundlegenden Werten ab- und einer anderen ausländischen Macht in Gestalt einer terroristischen Vereinigung zugewandt hat.Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) wurde nun eine Regelung für zukünftige Fälle getroffen, die für Ausreisewillige in IS-Gebiete wie auch für IS-Unterstützer abschreckend sein dürfte.Die Verlustregelung setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Es soll das deutliche Signal ausgesendet werden, dass Deutsche mit Doppelpass, die sich von Deutschland ab- und einer terroristischen Vereinigung zuwenden, künftig ihren Status als deutsche Staatsangehörige verlieren. Die Verlustregelung findet keine Anwendung auf Minderjährige.Das Gesetz wurde um eine Ausweitung der Anforderung zur "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" ergänzt. Diese Anforderung lässt bei Fällen der - oder Vielehe den Antrag auf eine Einbürgerung scheitern. Sie wurde nun über die bisherige Regelung in § 9 StAG hinaus auch auf weitere Fälle (§§ 8, 10 StAG – sog. Anspruchseinbürgerung) ausgeweitet. Damit sind künftig vor allem die -/Vielehe bei Einbürgerungen eindeutig ausgeschlossen.Das Gesetz ist auf bereits im ausländischen Gewahrsam befindliche IS-Kämpfer nicht anwendbar, da sich in der Vergangenheit liegende Handlungen nicht einbeziehen lassen. Das stünde im klaren Widerspruch zur geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Quelle: Bundesregierung, www.bundesregierung.de

Der „Essener Verbund der Immigrantenvereine e.V.“ ist ein Dachverband aller gemeinnützigen Migrantenorganisationen in Essen. Seit der Gründung in 2000 ist er stetig gewachsen. Heute erreicht er eine Mitgliederzahl von über 70 Migrantenorganisationen aus über 20 Herkunftsländern. Von dieser Zusammenarbeit profitieren MitbürgerInnen ausländischer Herkunft in erster Linie, aber auch die Stadt und die gesamte Bevölkerung in Essen.

Sie finden uns auch in den sozialen Medien

Der Essener Verbund der Immigrantenvereine ist aktiv auf folgenden Social-Media-Plattformen:

  zum Facebook-Profil
  zum Instagram-Profil