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Standards für gelingende Integration

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"Integration endet nicht beim Erlernen einer Sprache, sie fängt damit an", erklärte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Widmann-Mauz, anlässlich der ersten Sitzung der Fachkommission Integrationsfähigkeit. Auch Angela Merkel begrüßte die Mitglieder der Kommission, deren erste Zusammenkunft im Bundeskanzleramt stattfand.

Die Kommission soll Standards für eine gelingende Integration erarbeiten. Dazu gehören "Strukturen für alle Menschen in unserem Land, wie die ausreichende Versorgung mit Kitas, Schulen und Wohnraum und der Zugang zum Arbeitsmarkt. Es geht aber auch um politische Bildung, um Werte, Respekt und Regeln, die ein friedliches Miteinander bestimmen, sagte die Integrationsbeauftragte Annette Widmann-Mauz. Renommierte Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis  Gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung die Experten aus Wissenschaft und Praxis für die Kommission ausgewählt. Den Vorsitz haben Derya Çağlar, Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin, und Ashok Sridharan, Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, übernommen.  Ziel der Kommission ist es, die wirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen, gesellschaftlichen und demografischen Rahmenbedingungen für Integration zu beschreiben und Vorschläge für Standards zu machen, wie diese verbessert werden können. Hierfür wird die Kommission einerseits strukturelle Fragen, wie beispielsweise der Daseinsvorsorge, andererseits soziokulturelle Fragen, wie Wertevermittlung, in den Blick nehmen. Bei ihrer Arbeit widmet sich die Kommission sowohl der Neu-Zuwanderung etwa von Geflüchteten oder EU-Bürgern, als auch den bereits länger in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund. Fachkommission legt 2020 Bericht vor Die Empfehlungen der Kommission können sich sowohl an die Bundesressorts als auch an Länder, Kommunen und an die Zivilgesellschaft richten. 2020 wird die Fachkommission ihre kurz- bis mittelfristig ausgerichteten Empfehlungen in einem Bericht vorlegen, den die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zuleiten wird. Quelle: Bundesregierung, www.bundesregierung.de

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