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Zahl der Fälle in zehn Jahren verdoppelt

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Die Zahl der gemeldeten Fälle bei der Antidiskriminierungsstelle hat sich deutlich erhöht. Meist geht es um Ausgrenzungen wegen der Herkunft. Aber auch Benachteiligungen wegen Geschlecht, Alter oder Behinderungen werden häufig gemeldet.

Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes melden sich inzwischen doppelt so viele Menschen wie noch vor knapp zehn Jahren. Im vergangenen Jahr registrierte die Stelle insgesamt 4.216 Fälle von Diskriminierung, wie aus einer Antwort des Bundesfamilienministeriums auf Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Im Jahr 2019 waren es demnach bis Ende Oktober 3.533 Meldungen, die bei der Bundesstelle eingingen. Im Jahr 2010 lag die Zahl noch bei 2.181. Trotz einer Verdoppelung der Fälle stieg die Zahl der Mitarbeiter von 2010 bis 2019 nur leicht von 24 auf 32. Über die Zahlen hatten zuerst die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichtet. In den meisten gemeldeten Fälle ging es den Angaben zufolge um Ausgrenzungen aufgrund der Herkunft. Die Stelle des Bundes registrierte 2018 insgesamt 1.070 Meldungen von Rassismus, 2019 waren es bis Ende Oktober bereits 948. Im Jahr 2010 hatten sich noch lediglich 462 Menschen gemeldet, die sich aufgrund ihrer Herkunft oder Hautfarbe ausgegrenzt fühlten. In den ersten zehn Monaten des Jahres 2019 meldeten 855 Menschen zudem Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts. In 796 Fällen ging es um Ausgrenzungen wegen Behinderungen und in 371 Fällen um Altersdiskriminierung. Angesichts zunehmender Hasskriminalität über das Internet erklärte das Bundesfamilienministerium, dass die Antidiskriminierungsstelle in diesem Bereich keine besondere Zuständigkeit habe. Für Hasskriminalität seien die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Zudem habe die Bundesregierung im Jahr 2017 ihr Programm Demokratie leben! um den Bereich Stärkung des Engagements im Netz – gegen Hass im Netz erweitert. FDP fordert Personal Die FDP forderte angesichts der gestiegenen Zahl an Anfragen deutlich Personal für die Antidiskriminierungsstelle. Die Antidiskriminierungsarbeit muss ernsthaft gestärkt werden, sagte die stellvertretende Vorsitzende Katja Suding den Funke-Zeitungen. Besonders in dem so wichtigen Bereich der Beratung habe sich die Mitarbeiterzahl nur gering von sieben auf zehn verändert, obwohl sich die Anfragen verdoppelt hätte, kritisierte Suding. Das schwäche die Antidiskriminierungsarbeit und mute Betroffenen weitere Enttäuschungen zu. An die 2006 eingerichtete Antidiskriminierungsstelle des Bundes können sich alle Bürger wenden, die mit Diskriminierung konfrontiert werden. Die Fälle werden auf Grundlage des Gleichbehandlungsgesetzes überprüft. Dabei geht es um Jobsuche, Stellenausschreibungen, Arbeitsverhältnisse, Wohnungssuche oder um Diskobetreiber, die Gäste mit dunkler Hautfarbe abweisen. (epd/mig) Quelle: MIGAZIN, www.migazin.de

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