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Zahlen und Fakten zur doppelten Staatsangehörigkeit

Nach dem CDU-Parteitag in Essen ist ein Streit um die doppelte Staatsbürgerschaft und die sogenannte Optionspflicht entbrannt. Wie viele "Doppelstaatler" leben in Deutschland? Und wie ist die derzeitige Rechtslage zur Optionspflicht? In der Rubrik "Staatsbürgerschaft" hat der MEDIENDIENST die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Das deutsche Verständnis von Staatsangehörigkeit geht zurück auf das Kaiserreich und wurde noch bis 1999 durch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 geregelt. Demnach war Deutscher, wer deutsche Eltern hatte. Das Abstammungsprinzip (Blutrecht) wurde im Jahr 2000 durch das sogenannte Geburtsortprinzip (Bodenrecht) ergänzt. Deutscher ist seither auch, wer in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen geboren ist. Wissenschaftler betonen in diesem Zusammenhang immer wieder, dass in einer demokratischen Gesellschaft Wohnbevölkerung und Wahlvolk möglichst deckungsgleich sein sollten. Auch weisen Studien darauf hin, dass Einge­bürgerte durch bessere Teilhabechancen besser integriert sind als Nicht-Eingebür­gerte. Quelle: Mediendienst Integration, www.mediendienst-integration.de

Der „Essener Verbund der Immigrantenvereine e.V.“ ist ein Dachverband aller gemeinnützigen Migrantenorganisationen in Essen. Seit der Gründung in 2000 ist er stetig gewachsen. Heute erreicht er eine Mitgliederzahl von über 70 Migrantenorganisationen aus über 20 Herkunftsländern. Von dieser Zusammenarbeit profitieren MitbürgerInnen ausländischer Herkunft in erster Linie, aber auch die Stadt und die gesamte Bevölkerung in Essen.

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