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Das tut die Bundesregierung gegen Rechtsextremismus

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Die Taten von Hanau, verte Attacken auf Polizisten, Sanitäter oder Politiker, Einschüchterungen von engagierten Demokratinnen und Demokraten sowie Hetze in den sozialen Medien: all das schockiert und gefährdet zunehmend das friedliche Miteinander in unserer Gesellschaft. Die Bundesregierung verurteilt dies klar und deutlich. Und sie setzt gesetzliche Maßnahmen und verstärkte Prävention dagegen. Das Bundeskabinett hat bereits Ende Oktober 2019 ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschlossen. Wie bekämpft die Bundesregierung Rechtsextremismus und Hasskriminalität? Die Bundesregierung hat am 19. Februar 2020 den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, dessen Ziel es ist, Rechtsextremismus und Hasskriminalität künftig noch intensiver und effektiver zu bekämpfen. Dieser Gesetzentwurf dient dazu, ein Maßnahmenpaket umzusetzen, das die Bundesregierung bereits am 30. Oktober 2019 als Reaktion auf die furchtbaren Ereignisse in Halle, aber auch auf die besorgniserregende Entwicklung der Hasskriminalität im Allgemeinen beschlossen hatte. Der Gesetzentwurf sieht hierzu eine Reihe von Maßnahmen vor: Unter anderem sollen Anbieter von großen sozialen Netzwerken künftig verpflichtet werden, strafbare Inhalte, insbesondere Morddrohungen und Volksverhetzungen, an eine neu einzurichtende Zentralstelle des Bundeskriminalamtes zu melden, anstatt sie wie bisher nur zu löschen oder zu sperren. Um Tatverdächtige identifizieren und mögliche Beweise sichern zu können, sollen klare Rechtsgrundlagen zur Erteilung von Auskünften durch Anbieter von Telemediendiensten gegenüber Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden geschaffen werden. Des Weiteren sollen Hetze und Drohungen im Internet wegen der besonders hohen Reichweite von Beleidigungen im Netz härter und effektiver verfolgt werden können. Zudem sollen üble Nachrede und Verleumdung gegen Kommunalpolitiker schärfer geahndet werden können, denn sie verdienen als Stütze der Gesellschaft einen besonderen Schutz. Außerdem sieht das Paket einen effektiveren Schutz von Ärzten und Notfallsanitätern in Notambulanzen vor. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Klarstellung, dass antisemitische Beweggründe im Katalog der Strafzumessungsgründe grundsätzlich strafschärfend zu berücksichtigen sind. Im Übrigen soll das Melderecht geändert werden, um Personen, die sich aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sehen, durch Auskunftssperren im Melderegister künftig besser zu schützen. Weitere Informationen unter: www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-extremismuspraevention-1714828

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